Die Gemeinde kann nach Art. 23 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) Satzungen und Verordnungen erlassen. Die jeweilige Rechtsgrundlage für dieses Ortsrecht ist am Anfang der Rechtsvorschrift angegeben.
Der Gemeinderat Missen-Wilhams ist zuständig zum Erlass der örlichen Satzungen und Verordnungen.
Hinweis: Die Satzungen und Verordnungen werden immer im örtlichen Amtsblatt "Unsere Bergstätten" veröffentlicht. Maßgeblich für das Inkrafttreten der Satzungen ist die Veröffentlichung im Amtsblatt.
Die folgenden Rechtsvorschriften enthalten die jeweils gültige Fassung:
